Heinrich Ludwig Beck: Unterschied zwischen den Versionen
Admin (Diskussion | Beiträge) |
Admin (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
Dahier nun das von mir transkribierte Schreiben: | Dahier nun das von mir transkribierte Schreiben: | ||
− | "Unsere freundliche Dienste zuvor, Würdiger | + | :"Unsere freundliche Dienste zuvor, Würdiger |
− | guter Freund! | + | :guter Freund! |
− | Nachdem Wir die Entschließung gefaßt haben, daß der | + | :Nachdem Wir die Entschließung gefaßt haben, daß der |
− | Jägerspursche Heinrich Ludwig Beck und die von | + | :Jägerspursche Heinrich Ludwig Beck und die von |
− | ihm geschwängerte Margaretha Rausch zu Tambach, | + | :ihm geschwängerte Margaretha Rausch zu Tambach, |
− | welche, bey ihrer Vernehmung vor der weltlichen Obrig,, | + | :welche, bey ihrer Vernehmung vor der weltlichen Obrig,, |
− | keit, einander heyrathen zu wollen sich anerkläret haben, | + | :keit, einander heyrathen zu wollen sich anerkläret haben, |
− | in solchen die Einwilligung ihrer Aeltern, wenn selbige | + | :in solchen die Einwilligung ihrer Aeltern, wenn selbige |
− | noch leben, zu dre vorhabenden Verheyrathung beygebracht | + | :noch leben, zu dre vorhabenden Verheyrathung beygebracht |
− | werden, auch sonst nichts Ehehinderliches vorhanden seyn | + | :werden, auch sonst nichts Ehehinderliches vorhanden seyn |
− | wird, nach Anleitung Eas: H.O. V. 62 und 65. con,, | + | :wird, nach Anleitung Eas: H.O. V. 62 und 65. con,, |
− | furiret und copuliret werden sollen, als bleibt Euch sol,, | + | :furiret und copuliret werden sollen, als bleibt Euch sol,, |
− | ches unverhalten, und begehren im Nahmen des Durch,, | + | :ches unverhalten, und begehren im Nahmen des Durch,, |
− | lauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Her,, | + | :lauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Her,, |
− | zogs zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg auch Engern | + | :zogs zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg auch Engern |
− | und Westphalen pp Unsers gnädigsten Fürsten und | + | :und Westphalen pp Unsers gnädigsten Fürsten und |
− | Herrn, Wir hiermit, Ihr wollet in deßen Gemäßheit | + | :Herrn, Wir hiermit, Ihr wollet in deßen Gemäßheit |
− | des Weiteren besorgen. In dem geschiehet Sr. Herzogl. | + | :des Weiteren besorgen. In dem geschiehet Sr. Herzogl. |
− | Durchl. Meinung und Wir sind Euch zu freundlichen | + | :Durchl. Meinung und Wir sind Euch zu freundlichen |
− | Diensten geneigt. Datum Friedenstein den 5.Jul.1793. | + | :Diensten geneigt. Datum Friedenstein den 5.Jul.1793. |
− | Herzogl. . des Ober. Consistorii verordnete | + | :Herzogl. . des Ober. Consistorii verordnete |
− | Praesident Vice=Praesident und Räthe das. (daselbst) | + | :Praesident Vice=Praesident und Räthe das. (daselbst) |
− | C.L.H.Jäger" | + | :C.L.H.Jäger" |
Der Empfänger des Briefes, Johann Heinrich Catterfeld, war von 1777 an schon Pfarrer zu Tambach, wo er vorherig schon Diaconus war, und blieb dies bis zu seinem Tode im Jahre 1804. Im gleichen Jahre auch starb der weise Herzog Ernst II. | Der Empfänger des Briefes, Johann Heinrich Catterfeld, war von 1777 an schon Pfarrer zu Tambach, wo er vorherig schon Diaconus war, und blieb dies bis zu seinem Tode im Jahre 1804. Im gleichen Jahre auch starb der weise Herzog Ernst II. |
Version vom 13. Februar 2021, 15:13 Uhr
Ein Heiratserlaubnisschein aus der Endphase des "Sturm und Drang".
Im Juli des Jahres 1793 erreicht Pfarrer Johann Heinrich Catterfeld (+1804) zu Tambach folgendes Schreiben des Ober-Consistorial Vicepräsidenten Christian Ludwig Heinrich Jäger (1740-1810) zu Gotha. In diesem Schreiben wird die Erlaubnis erteilt zur Hochzeit eines "stürmischen" Paares. Der Jägerbusche Beck schwängerte die noch junge Margaretha Rausch zu Tambach. Im Schreiben wird die Erlaubnis im Namen Herzog Ernst II. zu Sachsen-Gotha-Altenburg (1745-1804) erteilt. Die Erlaubnis der Eltern ist nicht von solcher Wichtigkeit, dennoch von Nöthen im Aktuarhaushalte. So kann diese nachgereicht werden.
Dahier nun das von mir transkribierte Schreiben:
- "Unsere freundliche Dienste zuvor, Würdiger
- guter Freund!
- Nachdem Wir die Entschließung gefaßt haben, daß der
- Jägerspursche Heinrich Ludwig Beck und die von
- ihm geschwängerte Margaretha Rausch zu Tambach,
- welche, bey ihrer Vernehmung vor der weltlichen Obrig,,
- keit, einander heyrathen zu wollen sich anerkläret haben,
- in solchen die Einwilligung ihrer Aeltern, wenn selbige
- noch leben, zu dre vorhabenden Verheyrathung beygebracht
- werden, auch sonst nichts Ehehinderliches vorhanden seyn
- wird, nach Anleitung Eas: H.O. V. 62 und 65. con,,
- furiret und copuliret werden sollen, als bleibt Euch sol,,
- ches unverhalten, und begehren im Nahmen des Durch,,
- lauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Her,,
- zogs zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg auch Engern
- und Westphalen pp Unsers gnädigsten Fürsten und
- Herrn, Wir hiermit, Ihr wollet in deßen Gemäßheit
- des Weiteren besorgen. In dem geschiehet Sr. Herzogl.
- Durchl. Meinung und Wir sind Euch zu freundlichen
- Diensten geneigt. Datum Friedenstein den 5.Jul.1793.
- Herzogl. . des Ober. Consistorii verordnete
- Praesident Vice=Praesident und Räthe das. (daselbst)
- C.L.H.Jäger"
Der Empfänger des Briefes, Johann Heinrich Catterfeld, war von 1777 an schon Pfarrer zu Tambach, wo er vorherig schon Diaconus war, und blieb dies bis zu seinem Tode im Jahre 1804. Im gleichen Jahre auch starb der weise Herzog Ernst II.
Die geschwängerte Margaretha Rausch entstammt der ehrwürdigen Familie welche sich damals schon seit Generationen in Tambach wohnhaft hielt.
Die Familie Beck gab es zuvor nicht zu Tambach, aber durch die Verheirathung trat der Name Beck da durch nun zu Tambach ein. Heinrich Ludwig Beck ist dadurch sozusagen der Urahn des Beck`schen Stammes der Tambacher Linie.
Ober-Consistorial Vicepräsident Christian Ludwig Heinrich Jäger (1740-1810), der Absender des Briefes, ist ein Enkel des großen Daniel Eusebius Jäger (1661-1730) und dadurch ein Neffe der großen Gothaer Dichterin Juliane Magdalene Cyprian (1697-1721).
Urheberrechtshinweis
Diese Datei ist urheberrechtlich geschützt und darf unter keinen Umständen verwendet werden.
Alle Texte und Bilder dieser Homepage unterliegen dem Urheberrecht und dem Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Autors weder kopiert, verändert oder auf anderen Webseiten verwendet werden.
Falls Zitate aus Texten dieser Seite verwendet werden, ist folgende Quelle anzugeben: "Jens Geutebrück, Gotha-Wiki.org und der Titel des jeweiligen Beitrages".