Johann Christoph Heerwagen: Unterschied zwischen den Versionen

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Patris, matris
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Et
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Sororis
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Quarum animas
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Gratia Dei ad se traxit,
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Pio desiderio
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Parilis solutionis
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Et
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Debito honore
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Prosequuntur superstites
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Susanna Margaretha
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Johann Friedrich
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Helena Christina
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Heerwagen
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CCCVI."  
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Hier nun der Text des Steines in deutscher Übertragung:  
 
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"Die Reste
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BORN - HEERWAGEN
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Vater, Mutter
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Schwester.
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Die Seelen,
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welche zur Gnade Gottes gezogen,
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:welche zur Gnade Gottes gezogen,
fromme Wünsche,
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:fromme Wünsche,
eine solche Auflösung
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gebührende Ehre.
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Diese weiterhin Überlebenden
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Susanna Margaretha
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Johann Friedrich
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und
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Helena Christina
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Heerwagen
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1706"  
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August Beck hält zudem noch folgendes fest: "Dr. Johann Christoph Heerwagen, Polizeicommissär und Amtmann zu Gotha, stiftete ein Stipendium von jährlich 40 Rthlr. Vermöge eines am 24. December 1709 zwischen der Waisenhausinspection und den Descendenten des Testators getroffenen Uebereinkommens wurden von den letzteren 800 Rthlr. in den Stock des Waisenhauses unter der Bedingung niedergelegt, daß die Interessen davon für Studierende aus dem gothaischen und altenburgischen Herzogthume, mit dem Vorrechte Heerwagen’scher, auch außer diesen Landen gebotener Verwandte verwendet, dagegen aber in den Jahren, in welchen es an dergleichen Affignationen fehlen sollte, wenn zuvörderst von den unterdessen erhobenen Zinsen das Capital bis zu 1000 Rthlr. erhöht sein würde, gedachte Zinsen dem Waisenhause überlassen sein sollten. In einem Nebenrecesse (7. Juni 1741) wurde festgesetzt, daß vom Waisenhause das Capital bis auf 1000 Rthlr. erhöht und mit 50 Rthlr. jährlich verzinst, dagegen diese Interessen zukünftig jedesmal das vierte Jahr und auch außerdem, so oft kein Competent vorhanden sein würde, solche vom Waisenhause selbst genossen werden sollen. Nach einem mit den Collatoren (Senioren der Familie) geschlossenen Vergleiche sind seit Michaelis 1802 die Interessen auf 4 Prozent herabgesetzt worden."  
 
August Beck hält zudem noch folgendes fest: "Dr. Johann Christoph Heerwagen, Polizeicommissär und Amtmann zu Gotha, stiftete ein Stipendium von jährlich 40 Rthlr. Vermöge eines am 24. December 1709 zwischen der Waisenhausinspection und den Descendenten des Testators getroffenen Uebereinkommens wurden von den letzteren 800 Rthlr. in den Stock des Waisenhauses unter der Bedingung niedergelegt, daß die Interessen davon für Studierende aus dem gothaischen und altenburgischen Herzogthume, mit dem Vorrechte Heerwagen’scher, auch außer diesen Landen gebotener Verwandte verwendet, dagegen aber in den Jahren, in welchen es an dergleichen Affignationen fehlen sollte, wenn zuvörderst von den unterdessen erhobenen Zinsen das Capital bis zu 1000 Rthlr. erhöht sein würde, gedachte Zinsen dem Waisenhause überlassen sein sollten. In einem Nebenrecesse (7. Juni 1741) wurde festgesetzt, daß vom Waisenhause das Capital bis auf 1000 Rthlr. erhöht und mit 50 Rthlr. jährlich verzinst, dagegen diese Interessen zukünftig jedesmal das vierte Jahr und auch außerdem, so oft kein Competent vorhanden sein würde, solche vom Waisenhause selbst genossen werden sollen. Nach einem mit den Collatoren (Senioren der Familie) geschlossenen Vergleiche sind seit Michaelis 1802 die Interessen auf 4 Prozent herabgesetzt worden."  
 
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Aktuelle Version vom 13. Februar 2021, 15:35 Uhr

Kirchenbucheintrag zum Tode Johann Christoph Heerwagen

Zum Tode des gothaischen Polizey-Comissary und Amtmann Dr. Johann Christoph Heerwagen am 02. September 1702.

Im Kirchenbuch steht über sein Ende geschrieben, daß er am Sonnabend 1 Uhr von einem Schlage gerühreret wurde und im 51. Lebensjahre verstarb. Am 4. September Mittags 3 Uhr dann, wurde sein Körper in einer Prozession zur Kirche St. Margarethen getragen, wo General-Superintendent Fergen die Leichenpredigt hielt. So abgehalten war, trug man seinen Leichnam in einer Prozession zum alten Gottesacker um ihn dort in der Familiengrablege, welche vom süd-östlichen Eingang die zweyte an der Ostmauer gewesen, zu begraben. In direkter Nachbarschaft an dritter Stelle bestand seit 1694 bereits die Gruft Jacobs, welche aus der Grablege Volck hervorging. Das große Erbbegräbnis Heerwagen bestand schon seit spätetens 1692, als der Vater Dr. Heerwagen`s, Günther Heerwagen im Alter von 73 Jahren verstarb. Von ihm ist kein Stein bekannt. Er war Fürstl. Amtmann und zuvor 4 Jahre Bürgermeister zu Frankenhausen. Die Nächstbegrabene war dann im Jahre 1699 die älteste Tochter Catharina Helena, welche im Hochsommer mit nur 14 Jahren verstarb. Seine Frau, auch mit Vornamen Catharina Helena welche eine geborene von Born war, starb nur zwey Wochen nach ihm im jungen Alter von 36 Jahren, aus Gram über den Tod des Eheliebsten. Sie war die Tochter des Friedrich von Born und der Susanna Margaretha von Born, geb: Scherer aus dem thüringischen Königsee. In der überdachten Grablege befand sich ein Leichenstein, welcher im Jahre 1706 dann für den Verstorbenen, seine Frau, welche ihn zwey Wochen später folgen sollte und eine Tochter, von den überlebenden Kindern gesetzt wurde. Sein Text war in lateinischer Sprache verfasst und ist erhalten:


"Exuvias
BORNIO - HEERWAGIANAS
Patris, matris
Et
Sororis
Quarum animas
Gratia Dei ad se traxit,
Pio desiderio
Parilis solutionis
Et
Debito honore
Prosequuntur superstites
Susanna Margaretha
Johann Friedrich
Et
Helena Christina
Heerwagen
CCCVI."

Hier nun der Text des Steines in deutscher Übertragung:

"Die Reste
BORN - HEERWAGEN
Vater, Mutter
und
Schwester.
Die Seelen,
welche zur Gnade Gottes gezogen,
fromme Wünsche,
eine solche Auflösung
und
gebührende Ehre.
Diese weiterhin Überlebenden
Susanna Margaretha
Johann Friedrich
und
Helena Christina
Heerwagen
1706"


August Beck hält zudem noch folgendes fest: "Dr. Johann Christoph Heerwagen, Polizeicommissär und Amtmann zu Gotha, stiftete ein Stipendium von jährlich 40 Rthlr. Vermöge eines am 24. December 1709 zwischen der Waisenhausinspection und den Descendenten des Testators getroffenen Uebereinkommens wurden von den letzteren 800 Rthlr. in den Stock des Waisenhauses unter der Bedingung niedergelegt, daß die Interessen davon für Studierende aus dem gothaischen und altenburgischen Herzogthume, mit dem Vorrechte Heerwagen’scher, auch außer diesen Landen gebotener Verwandte verwendet, dagegen aber in den Jahren, in welchen es an dergleichen Affignationen fehlen sollte, wenn zuvörderst von den unterdessen erhobenen Zinsen das Capital bis zu 1000 Rthlr. erhöht sein würde, gedachte Zinsen dem Waisenhause überlassen sein sollten. In einem Nebenrecesse (7. Juni 1741) wurde festgesetzt, daß vom Waisenhause das Capital bis auf 1000 Rthlr. erhöht und mit 50 Rthlr. jährlich verzinst, dagegen diese Interessen zukünftig jedesmal das vierte Jahr und auch außerdem, so oft kein Competent vorhanden sein würde, solche vom Waisenhause selbst genossen werden sollen. Nach einem mit den Collatoren (Senioren der Familie) geschlossenen Vergleiche sind seit Michaelis 1802 die Interessen auf 4 Prozent herabgesetzt worden." © by Jens Geutebrück

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