Johann Georg Heinrich Weißenborn: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Weißenborn von Schwabhausen gebürtig | + | :Weißenborn von Schwabhausen gebürtig |
− | nach dem beym hiesigen Herzogl. Waisen- | + | :nach dem beym hiesigen Herzogl. Waisen- |
− | hause befindlichen Taufzeugnis den | + | :hause befindlichen Taufzeugnis den |
− | 29sten August 1795 gebohren worden | + | :29sten August 1795 gebohren worden |
− | ist, wird hiermit auf Verlangen | + | :ist, wird hiermit auf Verlangen |
− | bezeugt. Gotha den 23sten April | + | :bezeugt. Gotha den 23sten April |
− | 1808. | + | :1808. |
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− | Waisenhaus=Cassier" | + | :Waisenhaus=Cassier" |
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Aktuelle Version vom 13. Februar 2021, 15:41 Uhr
GEBURTSZEUGNIS FÜR EINEN WAISENKNABEN AUS DER HOCHPHASE DER ROMANTIK.
Dieses Geburtszeugnis wurde dem zwölfjährigen Waisenknaben Johann Georg Heinrich Weißenborn im Jahre 1808 vom Waisenhaus-Cassier Brückner ausgestellt. Er benötigte dies als Altersnachweis für Vorbereitungszeit der Konfirmation.
Hier nun der von mir transkribierte Urtext:
- "Daß der Waisenknabe Johann Georg Heinrich
- Weißenborn von Schwabhausen gebürtig
- nach dem beym hiesigen Herzogl. Waisen-
- hause befindlichen Taufzeugnis den
- 29sten August 1795 gebohren worden
- ist, wird hiermit auf Verlangen
- bezeugt. Gotha den 23sten April
- 1808.
- Johann Carl Brückner
- Waisenhaus=Cassier"
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