Ernst Blödner: Unterschied zwischen den Versionen
Admin (Diskussion | Beiträge) (→Ergänzung durch Rudolf W.L.Jacobs) |
Admin (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Ein Trauerlaubnisschein aus der Hochphase des "Realismus". | Ein Trauerlaubnisschein aus der Hochphase des "Realismus". | ||
− | Dies ist der Schein zur Erlaubnis der Trauung für den Tambacher Pfarrer Ernst Blödner (*1872). Er hatte | + | Dies ist der Schein zur Erlaubnis der Trauung für den Tambacher Pfarrer Ernst Blödner (*1872). Er hatte das Ober-Consistorium zu Gotha darum gebeten, die Witwe des Apothekers Motz zu ehelichen. Dies wird hier vom Ober-Consistorium zu Gotha gestattet. |
Gestempelt ist das Schreiben mit einem Blindstempel des "Herzogl. Ober- Consistoriums zu Gotha" mit dem Wappen des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha. | Gestempelt ist das Schreiben mit einem Blindstempel des "Herzogl. Ober- Consistoriums zu Gotha" mit dem Wappen des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha. |
Version vom 11. März 2019, 22:25 Uhr
Ein Trauerlaubnisschein aus der Hochphase des "Realismus".
Dies ist der Schein zur Erlaubnis der Trauung für den Tambacher Pfarrer Ernst Blödner (*1872). Er hatte das Ober-Consistorium zu Gotha darum gebeten, die Witwe des Apothekers Motz zu ehelichen. Dies wird hier vom Ober-Consistorium zu Gotha gestattet.
Gestempelt ist das Schreiben mit einem Blindstempel des "Herzogl. Ober- Consistoriums zu Gotha" mit dem Wappen des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha.
Unterzeichnet ist es von Ober-Consistorial-Rath Johann Friedrich Freytag (1781-1860). Er war einer der sieben Weisen zu Gotha.
Dahier nun meine Transkription des Dokumentes:
"Dem Pfarrer E. Blödner in Tambach wird hiermit auf sein Nach,, suchen, sich mit Frau Clara Motz, Wittwe des daselbst verstorbenen Apothekers Motz, verheiraten zu dürfen, die Erlaubnis hierzu in der Vor,, aussetzung erteilt, dass sonst ein Ehehinderniss nicht obwaltet, und wird demselben gegewärtiges Zeugniß hierüber zum Behuf des kirchlichen Auf,, gebots, sowie der Trauung ausgefertigt.
Gotha, den 27`` November 1856. Herzogl. S. Ober,,Consistorium J. Friedrich Freytag"
Ergänzung durch Rudolf W.L.Jacobs
Der Name der Witwe ist MOTZ zu lesen, und in der vorletzten Zeile muss es heißen "zum BEHUF des kirchlichen Aufgebots (s. Pfr.Buch Gotha S. 160 und DGB Bd. 214, S. 337) In erster Ehe war Blödner mit einer Cousine meines Ur-urgroßvaters verheiratet: "Malchen" TÖPFER, To. des Gothaer Pfr. Chrn. Fr. Wi. T. u. der Amalie Sophie Wilhelmine JACOBS. Der Unterzeichner Oberconsistorialpräsident Johann Friedrich FREYTAG ist der Vater des Malers Richard Freytag und Schülers von Hofmaler Emil JACOBS, der die Portraits seiner Eltern schuf, die ich vor kurzem für Gotha auf einer Auktion erwerben konnte, welche jetzt hier in Unna auf ihre Heimkehr nach Gotha warten.
Die Trauung des Pastors BLÖDNER fand in Tambach am 5.5.1857 statt mit Anna Clara Auguste geb. GROS verw. MOTZ; aus dieser Ehe stammt ein Sohn Ernst Friedrich BLÖDNER, * Tambach 21.3.1858, über den nichts weiter bekannt ist. Die 1. Ehe Blödners war kinderlos.
Eine Anekdote zur Präsidentin FREYTAG: "Aus den Erinnerungen von Carl Jacobs, Geh. Justizrat u. Erster Staatsanwalt, 1836-1908: Seite 111 (nicht publiziert, Original aus dem Fam.Archiv JACOBS jetzt in FB Gotha): „Bald nach seinem Tode [Vater Hofmaler Emil Jacobs, + 1866] machte Fritz das 3te juristische Examen und wurde in Compagnie mit Julius Hopf Rechtsanwalt. Im Sommer 1866 wurde die Doppelhochzeit im Hotel zum Deutschen Hof gefeiert, wo es sehr ausgelassen zuging. Rothstein, der intimste Freund des verstorbenen Onkels Emil saß neben der Präsidentin FREYTAG, einer sehr gescheidten und humoristischen Frau und brachte einen Toast in Knittelversen auf sie aus, der mit den Worten schloß: „So hüpft sie mit vergnügtem Sinn im Jambus durch das Leben hin!“ Sie hatte sich in ihrem Alter den Fuß vertreten und hinkte etwas. Ich höre die Freytag noch schreien: „Hören Sie auf, Rothstein, ich kann nicht mehr! ich gehe kaput!“ Rothstein war Bankrevisor bei der Lebensversicherungsbank und machte sehr hübsche Gelegenheitsgedichte.“
Urheberrechtshinweis
Diese Datei ist urheberrechtlich geschützt und darf unter keinen Umständen verwendet werden.
Alle Texte und Bilder dieser Homepage unterliegen dem Urheberrecht und dem Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Autors weder kopiert, verändert oder auf anderen Webseiten verwendet werden.
Falls Zitate aus Texten dieser Seite verwendet werden, ist folgende Quelle anzugeben: "Jens Geutebrück, Gotha-Wiki.org und der Titel des jeweiligen Beitrages".