Johann Andreas Bischof: Unterschied zwischen den Versionen
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Im 37. Lebensjahre benötigt Johann Andreas Bischof zu Catterfeldt einen Geburtsschein zur Heirat zwecks Nachweis seines Alters. | Im 37. Lebensjahre benötigt Johann Andreas Bischof zu Catterfeldt einen Geburtsschein zur Heirat zwecks Nachweis seines Alters. | ||
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Das Schreiben beginnt mit der Formel "Immanu-El", Hebräisch עִמָּנוּ אֵל für „Gott mit uns“. | Das Schreiben beginnt mit der Formel "Immanu-El", Hebräisch עִמָּנוּ אֵל für „Gott mit uns“. |
Version vom 7. September 2019, 11:31 Uhr
Geburtszeugnis aus 1782.
Im 37. Lebensjahre benötigt Johann Andreas Bischof zu Catterfeldt einen Geburtsschein zur Heirat zwecks Nachweis seines Alters.
Er wird von Pfarrer Christian Ludwig Grosch in der Kirche zu Altenbergen augestellt und ist gesiegelt mit dem persönlichen Stempel Groschs, welcher in noch rokokaler Rundrahmung seine Initialen enthält. Grosch kam ein Jahr zuvor aus Liebenstein wo er bereits Pfarrer tätig war und blieb von 1781 bis 1797 zu Altenbergen.
Das Schreiben beginnt mit der Formel "Immanu-El", Hebräisch עִמָּנוּ אֵל für „Gott mit uns“.
Hier nun die Transkription des Schreibens:
"Immanu-El!
Auf Verlangen wird aus dem hiesigem Kirchenbuch bezeuget, daß dem Ehrsamen und Fürsichtigen Mstr. Johann Georg Bischof, Mitnachbarlichen Innwohners und Schneider zu Catterfeldt, im Jahr 1745. den 12. Junius ein Sohn aus seiner Ehe gebohren worden, welcher in der heiligen Taufe den Nahmen Johann Andreas erhalten. Der Pate ist gewesen, der dermalige Ehrbar und Fürsichtige Junggesell Johann Andreas Messing zu Catterfeldt ein Fuhrmann. Geschrieben
Altenbergen d. 14. August 1782. Christian Ludwig Grosch. P."
Zwischen der 4 u. 5. Zeile, sowie 5. u. 6. Zeile ist eine Bleistiftlicher Nachtrag in fragmenta zu lesen: "von s. Weibe Ehrbaren Magdalena geb. (Nachname nicht lesbar) aus Catterfeldt."
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