Ernst Blödner: Unterschied zwischen den Versionen
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Gotha, den 27`` November 1856. | Gotha, den 27`` November 1856. |
Version vom 11. März 2019, 13:04 Uhr
Ein Trauerlaubnisschein aus der Hochphase des "Realismus".
Dies ist der Schein zur Erlaubnis der Trauung für den Tambacher Pfarrer Ernst Blödner (*1872). Er hatte as Ober-Consistorium zu Gotha darum gebeten, die Witwe des Apothekers Metz zu ehelichen. Dies wird hier vom Ober-Consistorium zu Gotha gestattet.
Gestempelt ist das Schreiben mit einem Blindstempel des "Herzogl. Ober- Consistoriums zu Gotha" mit dem Wappen des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha.
Unterzeichnet ist es von Ober-Consistorial-Rath Johann Friedrich Freytag (1781-1860). Er war einer der sieben Weisen zu Gotha.
Dahier nun meine Transkription des Dokumentes:
"Dem Pfarrer E. Blödner in Tambach wird hiermit auf sein Nach,, suchen, sich mit Frau Clara Metz, Wittwe des daselbst verstorbenen Apothekers Metz, verheiraten zu dürfen, die Erlaubnis hierzu in der Vor,, aussetzung erteilt, dass sonst ein Ehehinderniss nicht obwaltet, und wird demselben gegewärtiges Zeugniß hierüber zum Erhub des kirchlichen Auf,, gebots, sowie der Trauung ausgefertigt.
Gotha, den 27`` November 1856. Herzogl. S. Ober,,Consistorium J. Friedrich Freytag"
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