Johann Balthasar Stübner: Unterschied zwischen den Versionen
Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „mini| GEBURTS UND TAUFZEUGNIS AUS DEM FRÜHEN BIEDERMEIER 1816. Im vierundzwanzigten Lebensjahre…“) |
Admin (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Das Taufzeugnis wurde nun mir zum ersten Male transkribiert: | Das Taufzeugnis wurde nun mir zum ersten Male transkribiert: | ||
− | "Am 20. zwanzigsten December 1791. Eintausend | + | :"Am 20. zwanzigsten December 1791. Eintausend |
− | sieben hundert und ein und neunzig, | + | :sieben hundert und ein und neunzig, |
− | wurde dem weyl. Mstr. Johann Salomon | + | :wurde dem weyl. Mstr. Johann Salomon |
− | Friedrich Stübner, gewesener Einwohner und Schneider | + | :Friedrich Stübner, gewesener Einwohner und Schneider |
− | allhier, von seinem Eheweibe Marian Christianen | + | :allhier, von seinem Eheweibe Marian Christianen |
− | geb. Thomas, ein Sohn gebohren, der an | + | :geb. Thomas, ein Sohn gebohren, der an |
− | eben diesem Tage getauft, und Johann | + | :eben diesem Tage getauft, und Johann |
− | Balthasar genennet worden. | + | :Balthasar genennet worden. |
− | Die Taufzeugen sind 1, der weiland Mstr. | + | :Die Taufzeugen sind 1, der weiland Mstr. |
− | Johann Balthasar Eberhard Thomas, ge= | + | :Johann Balthasar Eberhard Thomas, ge= |
− | wesener Herzogl. Amtmannen und | + | :wesener Herzogl. Amtmannen und |
− | Kirchen=Inspector allhier. | + | :Kirchen=Inspector allhier. |
− | 2, Frau Martha Maria Stötzer, des | + | :2, Frau Martha Maria Stötzer, des |
− | weyland Johann Volkmar Stötzer, | + | :weyland Johann Volkmar Stötzer, |
− | gewesenen Fuhrmanns und nachmaligen | + | :gewesenen Fuhrmanns und nachmaligen |
− | Vormundschaftsverwandten allhier | + | :Vormundschaftsverwandten allhier |
− | 2. zweyte Ehefrau. | + | :2. zweyte Ehefrau. |
− | Solches wird aus hiesigen Kirchen=Matricul | + | :Solches wird aus hiesigen Kirchen=Matricul |
− | hierdurch sub side pastorali, von mir | + | :hierdurch sub side pastorali, von mir |
− | bezeuget. | + | :bezeuget. |
− | Hohenkirchen d. 24. Jänner | + | :Hohenkirchen d. 24. Jänner |
− | 1816. | + | :1816. |
− | Friedrich Christian Jacobi, | + | :Friedrich Christian Jacobi, |
− | Pfarrer das. (daselbst)" | + | :Pfarrer das. (daselbst)" |
Copyright by Jens Geutebrück | Copyright by Jens Geutebrück |
Aktuelle Version vom 13. Februar 2021, 15:26 Uhr
GEBURTS UND TAUFZEUGNIS AUS DEM FRÜHEN BIEDERMEIER 1816.
Im vierundzwanzigten Lebensjahre läßt sich Johann Balthasar Stübner aus Hohenkirchen dieses Geburts und Taufzeugnis ausstellen. Er brauchte ihn ganz sicher um sich zu verheiraten, denn dies war damals nicht unter 24 Jahren möglich. Es wurden aber Ausnahmen gemacht. Sein Vater war also 1816 schon verstorben, das sagt der Begriff "Weyland" aus. Seine Mutter war noch am Leben. Der erste Taufzeuge auch schon gestorben.
Der Unterzeichner des Briefes, Friedrich Christian Jacobi, war sehr lange von 1801 bis zu seinem Tode 1833 Pfarrer zu Hohenkirchen.
Das Taufzeugnis wurde nun mir zum ersten Male transkribiert:
- "Am 20. zwanzigsten December 1791. Eintausend
- sieben hundert und ein und neunzig,
- wurde dem weyl. Mstr. Johann Salomon
- Friedrich Stübner, gewesener Einwohner und Schneider
- allhier, von seinem Eheweibe Marian Christianen
- geb. Thomas, ein Sohn gebohren, der an
- eben diesem Tage getauft, und Johann
- Balthasar genennet worden.
- Die Taufzeugen sind 1, der weiland Mstr.
- Johann Balthasar Eberhard Thomas, ge=
- wesener Herzogl. Amtmannen und
- Kirchen=Inspector allhier.
- 2, Frau Martha Maria Stötzer, des
- weyland Johann Volkmar Stötzer,
- gewesenen Fuhrmanns und nachmaligen
- Vormundschaftsverwandten allhier
- 2. zweyte Ehefrau.
- Solches wird aus hiesigen Kirchen=Matricul
- hierdurch sub side pastorali, von mir
- bezeuget.
- Hohenkirchen d. 24. Jänner
- 1816.
- Friedrich Christian Jacobi,
- Pfarrer das. (daselbst)"
Copyright by Jens Geutebrück
Urheberechtshinweis
Diese Datei ist urheberrechtlich geschützt und darf unter keinen Umständen verwendet werden.
Alle Texte und Bilder dieser Homepage unterliegen dem Urheberrecht und dem Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Autors weder kopiert, verändert oder auf anderen Webseiten verwendet werden.
Falls Zitate aus Texten dieser Seite verwendet werden, ist folgende Quelle anzugeben: "Jens Geutebrück, Gotha-Wiki.org und der Titel des jeweiligen Beitrages".