Johann Adam Romeis

Aus www.gotha-wiki.org/
Version vom 13. Februar 2021, 15:17 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

EHETAUGLICHKEITSZEUGNISS AUS DER FRÜHPHASE DER ROMANTIK.

45384739 1111183409064237 933412267343478784 n.jpg

Dieses Ehetauglichkeitszeugniss wurde für Braut und Bräutigam im Jahre 1795 ausgestellt. Johann Adam Romeis aus Tambach heiratet Anne Marthe Müller aus Merxleben. Beider Ehetauglichkeit wird darin bestätigt. Zudem der Termin zur Verkündigung des Aufgebots durch den Pastor Johann Benjamin Zeidler bekannt gegeben. Und zwar für den 21.6. nach Trinitatis (22.05.1796) des darauffolgenden Jahres 1796.

Gesiegelt ist dieses Schreiben mit dem persönlichen Signum Zeidlers, welches in einem kleinen oval, von floralem Gezier umrankt, ein "Z" zeigt. Zeidler war gebürtig aus Günnstedt, ging dann als Pfarrer nach Tottleben und später nach Merxleben.

Hier nun meine komplette Transkription des Schreibens, welches zur Prüfung durch Rudolf W. L. Jacobs lektoriert wurde.

"Dem Hochwohlehrwürdigen Herrn Leser,
Gnade, und Friede von Gott, durch unsern Herrn
Jesum Christum!
Aus überbrachten Priesterlichen Zeugniße habe ersehen,
daß sich der erbare und fürsichtige Junggesell Johann
Adam Romeis, Fuhrmann, und Mitnachbar in Tam-
bach, des erbaren, und Ehrengeachten Johann Christoph
Romeisens, Fuhrmanns, und christlichen Einwohners
in Tambach eheleiblicher ältester Sohn, mit der Ehr
und tugendsamen Jungfer Anne Marthe Mül-
lerin, des wohlerbaren, und Ehrenwohlgeachten Jo-
han Melchior Müllers, christlichen Einwohners
und Nachbars allhier in Merxleben,F eheleiblichen
jüngsten Tochter, in ein christliches Ehegelöbniß
eingelaßen, und solches mit nächsten durch priester-
liche Einsegnung zu vollziehen gedenke. Da mir
nun von Seiten oberwehnten Bräutigems ver-
sichert worden, daß seinem christlichen Vorhaben
nichts Ehehinderliches im Wege stehe, ich auch auf
Seiten der Braut ein gleiches bezeugen kan; Als
werde auch meiner Seits mit dem Aufgebote vorge-
dachten Brautpaares nächstkommenden Dom: XXI. p. Trin:
allhier den Anfang machen, und damit höchster Vor-
schrift gemäs fortfahren. Gott aber, als der heiligste
Stifter aller rechtmäßigen Ehen, gebe diesen Ver-
lobten zu ihren hochwichtigen Vorhaben seine Gnade, und
seegne sie aus der Fülle seines Seegens durch Christum.
Merxleben den 18. Oct. 1795
Johann Benjamin Zeidler, Past."

Copyright by Jens Geutebrück

Ergänzung durch Rudolf W.L.Jacobs

F) "ehemals gewesenen Beckers in Nägelstedt" (das ist die Randschrift) und zum Traudatum: "Dom: XXI. p. Trin:" = Dominica 21. post Trinitatis = Sonntag 21. nach dem Trinitatisfest; an diesem Sonntag macht der Pastor „den Anfang“ mit der Verkündigung des Aufgebots der Brautleute im Gottesdienst, dem noch zwei weitere Aufgebote an den nächsten Sonntagen folgen müssen. Erst dann kann die Trauung erfolgen. Der genaue Trautermin ist nicht angegeben.

Urheberechtshinweis

Diese Datei ist urheberrechtlich geschützt und darf unter keinen Umständen verwendet werden.

Alle Texte und Bilder dieser Homepage unterliegen dem Urheberrecht und dem Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Autors weder kopiert, verändert oder auf anderen Webseiten verwendet werden.

Falls Zitate aus Texten dieser Seite verwendet werden, ist folgende Quelle anzugeben: "Jens Geutebrück, Gotha-Wiki.org und der Titel des jeweiligen Beitrages".