Verordnung um die eingefangenen Nachtigallen zu Gotha

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Von der Verordnung um die eingefangenen Nachtigallen zu Gotha im Jahre 1820.

Als in den Jahren zwischen 1804 und 1810 die großen Teile der alten Stadtbefestigung fielen, verschwanden dadurch natürlich auch die sicheren Zugänge zur Stadt; die Stadtthore. Jeder konnte nun unkontrolliert alles in die Stadt bringen. So kam um 1810 die Gewohnheit bei den Gothaer Bürgern auf, sich ein gefiedertes Hausthier zu halten. Man ging auf die Jagd nach Nachtigallen, um diese zu Hause in einem selbstgemachten Bauer zu halten. Da nun diese wunderschön singenden Vögel die Angwohnheit haben, des Nachts ihre Lieder zu pfeiffen, dauerte es nicht lang bis Beschwerden eingegen, ob der zu Unmengen gehaltenen Vögel. Der Gesang raubte dem arbeitssamen Volke den Schlaf. Die nächtliche Luft der Jahre zwischen 1810 bis 1820 war zu dieser Zeit in Gotha von lauten, aber wunderschönen Gesängen erfüllt. So kam es dazu, das im Februar 1820 durch Herzog Emil August eine Verordnung wider das Wegfangen und Halten von Nachtigallen heraus gegeben wurde.

Diese enthielt folgende geschickte Lösung:

Zum Halten einer Nachtigall sollten von nun an pro Thier 6 Thaler jährlich gezahlt werden. Durch die diese Verordnung ging die Zahl der gehaltenen Thiere nicht nur zurück; nein, sie stellte sich völlig ein, so das Gotha fortan zur Schlafenszeit die Gesänge der Nachtigallen nie mehr vernahm.

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