Georg Andreas Heß
In früheren Zeiten war zur Eheschließung unter 24 Jahren eine Heiratserlaubnis der Landesregierung notwendig. Hier aus meinem Archiv, möchte ich mal eine solche zeigen. Sie stammt vom 29. März 1849 und wurde ausgestellt für Georg Andreas Heß.
Der Text ist folgender:
- "Nachdem von Herzogl. Landes-Regierung allhier
- dem Georg Andreas Heß zu Tambach die Erlaubniß
- erteilt worden ist, sich vor zurückgelegtem 24sten
- Lebensjahre verheiraten zu dürfen, so wird dem
- selben gegenwärtiger Erlaubnisschein unter
- gewöhnlicher Unterschrift und Siegel erteilt.
- Gotha, den 29sten Maerz 1849.
- Herzoglich Sächsische Landesregierung"
Urheberrechtshinweis
Diese Datei ist urheberrechtlich geschützt und darf unter keinen Umständen verwendet werden.
Alle Texte und Bilder dieser Homepage unterliegen dem Urheberrecht und dem Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Autors weder kopiert, verändert oder auf anderen Webseiten verwendet werden.
Falls Zitate aus Texten dieser Seite verwendet werden, ist folgende Quelle anzugeben: "Jens Geutebrück, Gotha-Wiki.org und der Titel des jeweiligen Beitrages".